Elektronisches Bewertungsraster - Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz

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Rechtliche Bestimmungen

Für den Umgang mit Schülerdaten finden sich die rechtlichen Bestimmungen im Schulgesetz (insbesondere § 64) und der Schuldatenverordnung. Die Benutzung des Service "www.klausurgutachten.de" ist mit den dort festgelegten Vorschriften vereinbar, allerdings sind eine Reihe von Bestimmungen einzuhalten.

Schülerdaten auf dem zentralen Server

Der zentrale Rechner, an den die Daten der Schülerinnen und Schüler übertragen und auf dem die Gutachten erstellt werden, speichert diese Daten nur für die Dauer einer Arbeitssitzung. Beim Beenden einer Arbeitssitzung werden alle übertragenen Daten gelöscht. Dieser Server ist bestmöglich gegen unbefugte Eingriffe geschützt.

Übertragung von Schülerdaten an den zentralen Server

Die Übertragung von Daten an den zentralen Server erfolgt über eine gesicherte Internet-Verbindung. Verwenden Sie nur die URL: https://www.klausurgutachten.de

Bestimmungen für die Verwendung privater Coumputer

In der Schuldatenverordnung (SchuldatenV) wird insbesondere der Umgang mit Leistungsdaten von Schülern geregelt. Neben weiteren Bestimmungen müssen Sie unbedingt die des § 12(6) beachten:
  1. Sie müssen eine schriftliche Einwilligung Ihrer Schulleiterin bzw. Ihres Schulleiters einholen, durch die Ihnen die Verarbeiten von Schülerdaten auf Geräten außerhalb der Schule gestattet wird. Dazu müssen Sie sich schriftlich zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichten.

  2. Sie müssen "elektronisch gespeicherte Leistungsdaten von Schülerinnen und Schülern" (Zeugnisse, Gutachten) unmittelbar nach dem Zeugnisausdruck nichtelektronisch dokumentieren und dann löschen. Das bedeutet, dass Sie alle Dateien, die Sie im Zusammenhang mit der Erstellung von Klausurgutachten angefertigt haben, löschen müssen, nachdem die Gutachten endgültig fertig gestellt sind. Bei Abiturgutachten ist dieser Zeitpunkt spätestens der der Unterschrift des Zweitgutachters.

Weitere Hinweise

Zusätzlich sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Ihr privater Rechner gegen den Zugriff durch Dritte geschützt ist. Wenn Sie an Rechnern arbeiten, die von mehreren Benutzern genutzt werden (z.B. in der Schule), dürfen Sie auf diesen Rechnern keine Schülerdaten dauerhaft speichern. Schützen Sie transportable Datenträger, z.B. USB-Sticks, sorgfältig gegen Verlust und Diebstahl.


Stand 15.1.2009, R.P.